Am 15.12.25 war Herr Meisohle von der Polizei bei uns am Gymnasium Überlingen und führte für die gesamte Stufe 6 klassenweise eine Präventionsschulung über Verkehrstraining durch. Zuerst besprachen wir, dass das Allerwichtigste ist, beim Radfahren immer einen Helm zu tragen. Selbst auf einer kurzen Strecke kann nämlich vieles passieren. Passend dazu schauten wir einen interessanten Kurzfilm an. Außerdem hatte uns Herr Meisohle mehrere Unfallberichte vorgelesen. Hier war ersichtlich, dass ein fehlender Schulterblick oder ein fehlendes Handzeichen oft die Ursache eines Verkehrsunfalls ist. Hierbei lagen die Unfallschwerpunkte bei 82 Kopfverletzungen (von 100 Verletzungen). Danach sahen wir viele Bilder von Unfallaufnahmen an. Aufgrund einer medizinischen Studie wies uns Herr Meisohle darauf hin, dass man niemals während des Fahrradfahrens Musik mit Kopfhörern hören oder mit einem Handy in der Hand fahren sollte. Das kann sehr böse enden, da man dadurch nicht mitbekommt, was gerade auf der Straße oder in der Umgebung passiert. Wenn man beim Fahrradfahren mit einem Handy in der Hand von der Polizei erwischt wird, muss man eine Geldstrafe von 55 € bezahlen. Wir wurden auch darauf hingewiesen, dass es folgende wichtige Sicherheitsvoraussetzungen gibt:
1.Hinter- und Vorderradbremsen
2. Klingel
3. Vorderlicht
4. Reflektor, Frontreflektor in Weiß
5. Rücklicht
6. Rückreflektor in Rot
7. Pedal mit Reflektoren; je Pedal 2 Stück
8. Reflektoren am Reifen, je zwei Katzenaugen
9. Reflektierende Streifen am Reifen oder Speichenclips
Natürlich lernten wir auch mit einem kleinen Rollenspiel von zwei Mitschüler, wie man einen Fahrradhelm richtig aufsetzt. Des Weiteren lernten wir auch etwas über den Roller/E-Scooter und das Hoverboar. Z.B. wurde uns gesagt, dass man beim E-Scooter nicht zu zweit fahren darf. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf max. 20 km/h begrenzt und man darf nicht auf dem Gehweg fahren. Außerdem benötigt man beim E-Scooter ein Verkehrskennzeichen und man darf erst ab 14 Jahren fahren. Die grünen Roller, die man immer wieder in der Stadt sieht, dürfen erst ab 18 Jahren gefahren werden. Bei einem Hoverboard muss zudem beachtet werden, dass es nicht erlaubt ist, damit in Spielstraßen oder auf dem Gehweg zu fahren. Nach den vielen Informationen über die verschiedenen Fahrgeräte nahmen wir noch die Verkehrsschilder und die wichtigsten Vorfahrtsregeln durch, z.B. verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraße). Bei den Vorfahrtsregeln gibt es folgendes zu beachten:
1. Grundregel: es gilt rechts vor Links
2. Übergeordnete Regelungen:
– Beschilderung
– Ampel
– Polizei
3. Sonderregeln gelten bei:
– Feld/Waldweg
– abgesenkter Bordstein
Auch der sogenannte „tote Winkel“, den es vor allem mit Lastwagen und z.B. Fahrradfahrern gibt, war ein sehr spannendes und informationsreiches Thema. Unfälle aufgrund eines toten Winkels haben oft schwere Folgen.
Herr Meisohle wies uns auch nochmals auf die Wichtigkeit der Fahrradprüfung in der der 4. Grundschulklasse hin. Grund hierfür ist, dass man ab 10 Jahren nicht mehr auf dem Gehweg fahren darf. Stattessen muss auf der Straße gefahren werden. Zum Schluss gingen wir noch die Ampelfarben und deren Bedeutung durch.
Ich denke, dass diese zwei Schulstunden mit der Präventionsschulung für uns alle sehr hilfreich und interessant waren.
Nadine Starosta, Kl. 6b
