Kernpunkte der neuen Verwaltungsvorschrift

Ansprechpartner
Ansprechpartnerinnen für Kolleg/-innen, Eltern, Schüler/-innen bei Fragen zum Thema LRS sind Frau Gunda Kattentidt und Frau Simone Seelhorst

Aufgaben der Ansprechpartner/-innen zum Thema LRS

  • Kolleg/-innen, Schüler/-innen und Eltern informieren und beraten und Durchführung von LRS-Kursen für Schüler/-innen der Klassen 5 und 6, evtl. auch für Klasse 7
  • Ansprechpartnerin für Fragen im Rahmen der neuen Verwaltungsvorschrift von 2008: Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs

Nachteilsausgleich und Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung (Absenkung des Anforderungsprofils)

Stellt ein Fachlehrer fest, dass ein Schüler/eine Schülerin erhöhten Förderbedarf im Lesen und/oder Rechtschreiben hat, oder bittet ein Elternteil um Berücksichtigung der Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten des Kindes, beruft der Klassenlehrer möglichst zeitnah eine Klassenkonferenz ein, zu der auch der Schulleiter oder ein Mitglied des Schulleitungsteams eingeladen wird; auch der Beratungslehrer und/oder externe Experten können hinzugezogen werden.
In der Klassenkonferenz tauschen sich alle Fachlehrer/-innen darüber aus, ob ein entsprechender Förderbedarf besteht und ob Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs oder der Absenkung des Anforderungsprofils getroffen werden sollen. Die Beschlüsse werden mehrheitlich getroffen und sind für alle Fachkolleg/-innen bindend.

Zentrale Inhalte der Klassenkonferenz sowie Beschlüsse der Klassenkonferenz werden protokolliert.

 

Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs

  • Als Nachteilsausgleich sind Maßnahmen wie: Ausweitung der Arbeitszeit, z.B. bei Klassenarbeiten
  • Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (z.B. Audiohilfen und Computer)
  • Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z.B. Lesepfeil, größere Schrift, optisch klar strukturierte Arbeitsblätter usw.)
    ⇒ Ein Eintrag im Zeugnis ist nicht erforderlich.

 

Maßnahmen im Rahmen der Absenkung des Anforderungsprofils

Als Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung kommen in Betracht:

  • Einordnen der schriftlichen und mündlichen Leistung unter dem Aspekt des erreichten individuellen Lernstands mit pädagogischer Würdigung von Anstrengung und Lernfortschritten
  • stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und in den Fremdsprachen
  • Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung nicht nur im Fach Deutsch, sondern auch in anderen Fächern und Lernbereichen.

Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes und zeitweise Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleitung in Klassenarbeiten während der Förderphase
⇒ Alle Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen müssen ihre Grundlage in den individuellen Förderplänen/Lernplänen der Schüler/-innen haben und dokumentiert sein.
⇒ Ein Hinweis im Zeugnis, dass die Rechtschreibleistung nicht oder geringer gewichtet worden ist, ist notwendig.
⇒ In Abschlussklassen kann eine Absenkung des Anforderungsprofils nicht mehr erfolgen.

 

Bestellung des Funktionsinhabers und Zeitdauer der Organisation und Durchführung der LRS-Förderung für die Klassen 5 und 6

Ziel ist es, Schüler/-innen der Klassen 5 und 6 mit einer Teilleistungsstörung im Rechtschreiben und/oder Lesen zu fördern.
Regelungen und Ablauf (Förderkurse)

  • Förderung der Schüler/-innen der 6. Klassen im 1. Halbjahr
  • Förderung der Schüler/-innen der 5. Klassen im 2. Halbjahr: Die Schüler/-innen der Klasse 6, die in Klasse 5 bereits gefördert wurden, werden zu Beginn des neuen Schuljahres schriftlich zum zweiten Teil des LRS-Kurses eingeladen. Sie melden sich über den Rücklaufzettel zum Kurs an. Entsprechend der Stundenpläne werden Gruppen à ca. 8-10 Schüler/-innen zusammengestellt und in ca. 8 Doppelstunden gefördert.

Im Dezember erhalten die Deutschlehrer/-innen der Klassen 5 einen Text, den sie ihrer Klasse diktieren. Schüler/-innen, die dabei die Note 4 nicht erreichen, sowie Schüler/-innen, die nach Einschätzung der Deutschlehrer/-innen unabhängig von diesem Ergebnis gefördert werden sollten, werden zu Beginn des 2. Halbjahres zum LRS-Kurs eingeladen. Auch sie werden in Kleingruppen in jeweils 8 Doppelstunden gefördert.

Im Verlauf des Schuljahres findet bei ausreichendem Interesse ein Elternabend für die Eltern der Schüler/-innen, die gefördert werden, statt, um die Eltern zu informieren und eine optimale Förderung durch die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zu erreichen.