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Entschuldigungspraxis

Sobald Sie Ihren Elternzugang zu WebUntis eingerichtet haben, melden Sie bitte darüber Ihre Tochter oder Ihren Sohn krank. Diese Meldung muss „unverzüglich“ erfolgen, idealerweise also gleich am Morgen, spätestens am zweiten Schultag der Verhinderung.
Im Gegensatz zu bisher ist eine schriftliche Entschuldigung in der Regel nicht mehr erforderlich. Allerdings kann die betroffene Lehrkraft oder ein Mitglied des Schulleitungsteams Sie dazu auffordern, wenn eine oder mehrere Krankmeldungen nicht eindeutig glaubhaft erschienen sind (vgl. Neuregelung § 2 Schulbesuchsverordnung).
Bitte melden Sie nur in Ausnahmefällen telefonisch oder per Mail an Lehrperson und Sekretariat Ihr Kind krank.
Die bestehenden Regeln für Beurlaubungsanträge gelten unverändert (vgl. § 4 Schulbesuchsverordnung). Bitte nutzen Sie dazu das aktuelle Formular und legen Sie notwendige Nachweise bei.