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Schulentwicklung

Schulen sind natürlich lehrende Organisationen, müssen aber auch lernende sein, da sich die Anforderungen und Möglichkeiten ständig ändern. Aus Sicht der Schulleitung wie auch des Kollegiums muss sich das Gymnasium Überlingen laufend weiter entwickeln, wobei andererseits Entwicklungen und Veränderungen auch Zeit gelassen werden muss, sich zu entfalten.

Im Zentrum stehen dabei sowohl aktuelle bildungspolitische Vorgaben als auch die konsequente Weiterführung bereits erfolgreich angestoßener Entwicklungsprozesse, die inhaltlich schlüssig miteinander verbunden sind und sich gegenseitig ergänzen.

Es gelten die Schulziele des Gymnasiums Überlingen als leitende Ziele.

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Führungsgrundsätze

Die Schulleitung sieht sich dem kooperativen Führungsstil verpflichtet und betrachtet Schule als eine lehrende und lernende Organisation. Eine gute Beziehungsarbeit, Offenheit, Zutrauen und Eigenverantwortung, sachliche Klarheit und Kompetenz bilden die Basis für jede Schulentwicklung. Zielorientierung, offene und verlässliche Kommunikation und Teamarbeit, effektive Strukturen, Feedback, Evaluation und Weiterentwicklung sowie eine dauernde Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Vorstellungen guter Schule und guten Unterrichts sind notwendige Instrumente auf dem Weg zur laufenden Qualitätsverbesserung. Visionen und Vorstellungen von der künftigen Entwicklung sollten im Kollegium leben, müssen von der Schulleitung laufend im Blick gehalten, auf Sinnhaftigkeit geprüft, weiter entwickelt und in die innerschulische Diskussion eingebracht werden. Das Fundament bilden die Schulziele, die 2010 vom Kollegium formuliert wurden und auf deren Basis Indikatoren und Maßnahmen entwickelt wurden und werden.

Führungsstruktur

Grundsätzlich beschreibt das Schulgesetz die Kompetenzen der Gremien, insbesondere des Schulleiters (§41 SchG), der mind. viermal jährlich tagenden Gesamtlehrerkonferenz und ihrer Teilkonferenzen (§§44-46 SchG), der Schulkonferenz (§47 SchG), des Elternbeirats
(§57f SchG) und der SMV (§§62-70 SchG). Wesentlich ist zudem die Konferenzordnung. Innerhalb des dadurch bestimmten Rahmens üben die Gremien und Einzelpersonen ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Führungskräfte ihre Leitungsaufgaben verantwortungsvoll aus.

Schulleitung

Schulleitung ist Teamarbeit. Der Schulleiter leitet mit seinem Stellvertreter, unterstützt von der Gesamtlehrerkonferenz (vgl. §41 SchG) und den Abteilungsleitern, gemäß den Führungsgrundsätzen die Schule. Dazu gehört das Entwickeln und Verfolgen von Visionen und Perspektiven ebenso wie das Umsetzen von Alltagsmaßnahmen zur Umsetzung der Schulziele.

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen

Jeder Abteilungsleiter*in (AL) ist für zwei Jahrgangsstufen sowie einige Fachbereiche verantwortlich, die mit seinen eigenen Fächern affin sind. Ziel ist, den Abteilungsleitern*innen auch zunehmend Personalverantwortung zu geben, etwa bei der Auswahl von Fortbildungen bis hin zu Mitarbeitergesprächen. Grundlegende Perspektivgespräche oder Personalgespräche zu außergewöhnlichen Situationen verbleiben beim Schulleiter. Die Verantwortung für je zwei Jahrgangsstufen führt dazu, dass die AL in engem Kontakt mit den hier unterrichtenden Klassen- und Fachlehrern stehen, die (positiv wie negativ) auffälligen Schülerinnen und Schüler sowie die Situation in den Klassen kennen. So können sie rasch und zielgerichtet unterstützen und auch im Rahmen des Stufenplans bei Konfliktfällen angemessen reagieren. Die Verantwortung für Fachschaften dient der Schulentwicklung, da die AL einen Blick auf Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, Unterrichtsqualität und Ausstattung der Fachschaften haben und so den Schulleiter entsprechend unterstützen und beraten können. Damit sind die AL in einer vertikalen Linie verantwortlich (Klassenstufen) sowie in einer horizontalen über die Jahrgangsstufen hinweg (Fachschaften). Eine Abteilungskonferenz, der sie vorstehen, kann entweder die Fachlehrer, die in den entsprechenden Klassenstufen unterrichten, umfassen oder die Fachlehrer der entsprechenden Fachschaften.

Somit sind bedarfsgerechte und ressourcenschonende Konferenzen möglich, welche nur die jeweils betroffenen Lehrkräfte integrieren. Die Eröffnungskonferenz (am letzten Freitag in den Sommerferien) beginnt als GLK und wird als Abteilungskonferenz nach Jahrgangsstufen fortgesetzt. Sie dient dazu, wesentliche Informationen auszutauschen und sich über grundlegende Prinzipien für das beginnende Schuljahr zu verständigen. Der Nachmittag ist für Teamsitzungen (z. B. Kernteams, Fachteams einzelner Klassenstufen, Einführung neuer Lehrkräfte) reserviert.

Fachschaftsleiter und Fachschaftsleiterinnen

Die Fachschaftsleiter*innen (vgl. Aufgabenbeschreibung) sind für die Koordination und Weiterentwicklung der Fachschaftsarbeit und des Fachunterrichts mit verantwortlich. Sie werden mit Zustimmung des Schulleiters i.d.R. von den Fachschaften gewählt.

Die Fachschaftsleiter*innen sind verantwortlich für die Kommunikation innerhalb der Fachschaft sowie mit dem Schulleitungsteam. Sie tragen zur Unterrichtsqualitätsverbesserung und zur Umsetzung der Schulentwicklungsziele bei. Zur Aufgabe der Fachschaften siehe Konferenzordnung. Auch hier gilt, dass angesichts knapper Ressourcen Aufgaben innerhalb der Fachschaft verteilt oder rollierend übernommen werden sollen.

Mindestens einmal jährlich findet eine Fachschaftsleiterkonferenz statt, u.a. zur Etatverwaltung und Absprache zentraler Themen. Geplant ist, alle zwei Jahre eine ein- oder zweitägige Klausurtagung zusammen mit dem Schulleiter durchzuführen, die bereits einmal als Wunschkurs auf der Comburg stattgefunden hat. Darüber hinaus sind zentrale oder schulinterne Fortbildungsangebote notwendig, an denen bedarfsgerecht zumindest einzelne Fachschaftsleiter*innen teilnehmen.

Sonderaufgaben

Für besonders definierte Aufgaben über den Unterricht hinaus sind einzelne Lehrkräfte als Ansprechpartner zuständig.