personenzentrierte Beratung, LRS, Klassenstufen 5 + 6
LRS bezeichnet eine anhaltende Schwierigkeit im Lesen und/oder Rechtschreiben, die unabhängig von der allgemeinen Begabung auftreten kann.
Der Nachteilsausgleich soll bestehende Beeinträchtigungen ausgleichen, ohne die Leistungsanforderungen zu verändern. Mögliche Maßnahmen sind:
- Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten
- Einsatz technischer und didaktischer Hilfsmittel
- Angepasste Arbeitsmaterialien
- Ein Zeugnisvermerk erfolgt nicht.
Dabei wird die Leistungsbewertung an den individuellen Lernstand angepasst, z. B. durch:
- stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen
- zeitweisen Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibung auch in anderen Fächern
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Ein Zeugnisvermerk ist erforderlich.
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In Abschlussklassen ist diese Maßnahme nicht möglich.
Die Klassenkonferenz entscheidet mehrheitlich. Die Beschlüsse sind für alle Lehrkräfte verbindlich und werden protokolliert.
Die LRS-Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, in Ausnahmefällen auch an Klasse 7.
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Klasse 6: Förderung im 1. Halbjahr
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Klasse 5: Förderung im 2. Halbjahr
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Förderung in Kleingruppen (8–10 Schüler/-innen)
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Umfang: 8 Doppelstunden
Die Auswahl erfolgt über eine Rechtschreibdiagnose sowie pädagogische Einschätzung der Lehrkräfte.
Ja. Bei ausreichendem Interesse findet ein Elternabend statt, um die Förderung gemeinsam mit dem Elternhaus optimal zu gestalten.

